BVV Mitgliedschaft

  • Es ging mir hierbei lediglich um die Aufklärung, was die 30?, die erhoben werden eigentlich darstellen - offenbar eine Teilnahmegebühr.

    Es wird nur missverständlich, wenn man in die Finanzordnung des BVV sieht und dort liest, dass unter "Mitgliedsbeiträge, Teilnahmegebüren" die Kategorie BFS-Mixed mit 30 ? festgeschrieben wurde.

    Abwegig war die Frage auch nicht, weil die Begrifflichkeiten sowohl gleich sind, als auch das Geld zum Teil an den BVV fließt.
    06.05 2012 09:41
  • Kreisbreitensportwart
    Die Teilnahmegebühr für die Mixrunde wird zum Kauf der Volleybälle, die am Staffeltag verteilt werden, verwendet. Der Überschuss fließt in die Jugendarbeit des BVV. Sie hat nichts mit einer Mitgliedschaft im BVV, und schon gar nicht im BLSV, zu tun. Eigentlich kann ich deine Frage gar nicht verstehen.
    Gruß Fritz
    03.05 2012 21:36
  • BVV Mitgliedschaft
    Vielleicht kann mir ja jemand helfen und Licht ins Dunkle bringen:

    Die Startgebühr iHv 30? geht an den BVV Bezirk OBB und soll somit auch Nichtmitgliedern des BVV die Teilnahme am Spielbetrieb ermöglichen. Richtig/Falsch?

    Es gibt jedoch ebenfalls eine direkte Mitgliedschaft beim BVV für den Bereich BFS-Mixed iHv 30?. Zu entnehmen ist dies der Finanzordnung Anlage 2. http://www.bvv.volley.de/index.php?id=29

    Handelt es sich dabei um denn gleichen Betrag, der jeweils zur Teilnahme berechtigt, wovon ich im Moment eigentlich ausgehe, dann wäre eine direkte Mitgliedschaft für Spielgruppen innerhalb von Vereinen des BLSV doch sinnvoll bzw. immer anzustreben.

    Oder ist die Startgebühr komplett eigenständig und wird extra erhoben? Falls ja, warum?

    Vielen Dank!
    03.05 2012 16:20